Die Kanzlei
Nach seiner Tätigkeit bei einer renommierten Anwaltskanzlei in Koblenz ist Herr Rechtsanwalt Dietrich Freiherr Tunkl von Aschbrunn und Hohenstadt-Schott seit 1994 als Rechtsanwalt im Herzen von Bonn- Bad Godesberg tätig. Im Laufe der Jahre hat es sich ergeben, dass er deutschlandweit Mandanten berät und vertritt, die ihm ihr Vertrauen für die Lösung ihrer rechtlichen Probleme in vielen Rechtsfragen entgegenbringen.Seine Tätigkeit und langjährige Erfahrung erstreckt sich auf alle wesentlichen Bereiche des gesamten allgemeinen Zivilrechts, des Strafrecht- und Ordnungswidrigkeitenrechts in Verkehrssachen.
Darüber hinaus steht mir ein fachübergreifendes Netzwerk an Kooperationspartnern zur Verfügung, das im Laufe der Jahre aufgebaut wurde.
Zu seinen Mandanten gehören neben Privatpersonen auch Handwerksbetriebe, Familienbetriebe und kleinere, mittelständische Unternehmen. Sie vertrauen auf seine Kompetenz, Erfahrung sowie seine offe und ehrliche Einschätzung der Rechtslage. Für sie ist nicht die Größe der Anwaltskanzlei, sondern seine Qualifikation und umfassende Expertise sowie sein unermüdliches persönliches Engagement für die Mandanteninteressen entscheidend.
Geschätzt wird von seinen Mandanten, dass jedes einzelne Anliegen persönlich, kompetent, dauerhaft und engagiert betreut wird. Dadurch sind die Bedürfnisse und Wünsche der Mandanten bekannt. So werden möglichst schnelle und sichere Lösungen der rechtlichen Probleme erarbeitet.
Die intensive Bindung zum Mandanten ist, gerade in den heutzutage hektischen Zeiten, sein besonderes Anliegen, weil er weiß, dass es wesentlich auf dieses Vertrauensverhältnis ankommt. Die persönliche Bindung zwischen Mandanten und Rechtsanwalt und die Bearbeitung der Angelegenheit aus einer Hand, gibt es in Großkanzleien eher selten. Darauf wird in der Kanzlei großen Wert gelegt.
Eine verantwortungsvolle Bearbeitung der Mandate ist für die Anwälte der Kanzlei selbstverständlich, ebenso wie die ständige Weiterbildung in dieser, auch rechtlich, schnelllebigen Zeit. Daher werden auch nur Mandate angenommen, wenn gewährleistet ist, dass diese sicher und kompetent, mit ausreichend verfügbarer Arbeitszeit, sowie sorgfältig bearbeitet werden können.
Auf der Internetplattform anwalt.de finden Sie entsprechende Beurteilungen.
RA Frank Vieregge bearbeitet in der Kanzlei als freier Mitarbeiter fast ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate.
Er ist seit 2001 Syndikusrechtsanwalt in einem großen Unternehmen mit knapp 2.000 Mitarbeitern und bearbeitet dort seit vielen Jahren nur arbeitsrechtliche Anliegen. Den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht hat er erfolgreich absolviert und bildet sich ständig weiter.
Seit 2008 betreut er schwerpunktmäßig die arbeitsrechtlichen Mandate auf Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite zur großen Zufriedenheit der Mandanten. Seine langjährige Erfahrung hilft ihm dabei. Sein Fachwissen ist exzellent und seine Lösungsstrategien praxisorientiert, unkompliziert und oft bemerkenswert.
Im der EU hat die Kanzlei durch vielfältige Kontakte in den meisten Ländern ausgewählte Kanzleien, falls deren Expertise oder Mithilfe im jeweiligen Land bei einer Prozessführung erforderlich wird.
In Spanien arbeitet die Kanzlei mit dem Anwaltsbüro Estudio Legal Munuera in Alicante eng zusammen, in der ein langjähriger Freund von RA von Tunkl-Schott, Herr Rechtsanwalt Avelino Rodriguez Fernandez, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, beschäftigt ist. Das deutsche Recht hat er in Deutschland studiert und anschließend in Spanien im spanischen Recht sein Examen gemacht.
Wir freuen uns darauf, Sie einmal in rechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten dürfen